MONTAGEN OHNE AUSREDEN SACHSEN 03621 / 384 8966
iNOVARIO Montage & Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Privatkunden – iNOVARIO


Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen der systematischen, transparenten und rechtskonformen Strukturierung sämtlicher vertraglicher Beziehungen zwischen der iNOVARIO und privaten Auftraggebern. Sie gewährleisten eine klare Abgrenzung der jeweiligen Rechte und Pflichten, berücksichtigen die maßgeblichen zivilrechtlichen Normen sowie die anerkannten Regeln der Technik und tragen dem Erfordernis rechtssicherer Vertragsstrukturen im handwerklichen Dienstleistungssektor Rechnung.


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB regeln umfassend alle Leistungsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Sie erfassen sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Aufträge, insbesondere Montage-, Demontage-, Transport-, Umzugs- und sonstige handwerkliche Dienstleistungen.
(2) Abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich und in Schriftform bestätigt. Eine konkludente Zustimmung ist ausgeschlossen.
(3) Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGB in vollem Umfang als verbindlichen Vertragsbestandteil an.
(4) Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote, Kostenschätzungen und mündliche Preisangaben stellen unverbindliche Kalkulationen dar. Eine Verpflichtungswirkung entsteht ausschließlich bei ausdrücklicher schriftlicher Festpreisvereinbarung.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung oder

  • Beginn der tatsächlichen Leistungsausführung.
    (3) Vertragsänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
    (4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Diese handeln als Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB.


§ 3 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsinhalt ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Die Ausführung erfolgt nach anerkannten Regeln der Technik, einschlägigen DIN-Normen sowie herstellerspezifischen Vorgaben.
(2) Nicht Bestandteil der Leistung sind insbesondere:

  • elektrische Installationen oder Anschlüsse

  • Sanitär- und Wasseranschlüsse, Abdichtungsarbeiten (Silikon)

  • statische Einschätzungen und bautechnische Bewertungen

  • Eingriffe in Wände, Decken, Böden oder Gebäudestrukturen

  • Entsorgungs-, Reinigungs- und Aufbereitungsleistungen
    (3) Elektro-, Sanitär- und Abdichtungsarbeiten werden auf Wunsch ausschließlich durch qualifizierte Fachbetriebe durchgeführt. Die Vertrags- und Haftungsverantwortung liegt ausschließlich beim jeweiligen Fachunternehmen.
    (4) Bei der Bearbeitung gebrauchter Küchen oder Möbel übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Schadensfreiheit, Maßhaltigkeit oder optische Perfektion.
    (5) Der Auftragnehmer kann technische oder organisatorische Anpassungen vornehmen, sofern diese der ordnungsgemäßen Ausführung dienen und für den Auftraggeber zumutbar sind.


§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass folgende Voraussetzungen bei Arbeitsbeginn erfüllt sind:

  • freie und sichere Zugänglichkeit aller Arbeitsbereiche

  • vollständige Lieferung sämtlicher Bauteile

  • geeignete Beleuchtung und Arbeitsraumbedingungen

  • tragfähige und geeignete Wand- und Bodenstrukturen

  • bruchsicher verpacktes Umzugsgut
    (2) Bauliche Besonderheiten, Leitungsverläufe, Vorschäden und sonstige relevante Umstände sind vor Arbeitsbeginn mitzuteilen.
    (3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Beweissicherung Foto- und Videoaufnahmen vor, während und nach der Ausführung anzufertigen.
    (4) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unzureichender Mitwirkung werden als Arbeitszeit berechnet.
    (5) Eine entscheidungsbefugte Person muss während der Arbeiten erreichbar sein.


§ 5 Kostenvoranschlag, Preise und Abrechnung

(1) Kostenvoranschläge sind unverbindliche Schätzungen, die aufgrund technischer und baulicher Unwägbarkeiten abweichen können.
(2) Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand (Realzeit), sofern keine schriftliche Festpreisvereinbarung besteht.
(3) Mehrkosten entstehen insbesondere bei:

  • Planungs- oder Maßfehlern Dritter

  • unvollständigen oder fehlerhaften Lieferungen

  • ungeeigneten Befestigungsuntergründen

  • zusätzlich beauftragten Leistungen
    (4) Fahrzeiten, Rüstzeiten, Wegezeiten, Materialbeschaffung und Stillstandszeiten werden berechnet, sofern sie nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
    (5) Einwendungen gegen die Dauer einzelner Arbeitsvorgänge sind ausgeschlossen, sofern ein Arbeitsnachweis vorliegt.
    (6) Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.


§ 6 Umzugsgut und Transportbedingungen

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, empfindliches oder bruchgefährdetes Umzugsgut fachgerecht zu verpacken.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf alterungs-, material- oder gebrauchsbedingte Schwächen zurückzuführen sind.
(3) Elektronische Geräte werden ohne Funktionsgarantie transportiert.
(4) Bargeld, Schmuck, Dokumente und Wertgegenstände sind vom Transport ausgeschlossen.
(5) Vorschäden am Umzugsgut sind vor Verladung anzuzeigen.


§ 7 Abnahme

(1) Die Abnahme erfolgt durch schriftliches Abnahmeprotokoll unmittelbar nach Fertigstellung.
(2) Offensichtliche Mängel sind im Rahmen der Abnahme zu dokumentieren; eine nachträgliche Geltendmachung ist ausgeschlossen.
(3) Die Nutzung der Leistung gilt als konkludente Abnahme.
(4) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne erheblichen Mangel, gilt die Leistung als abgenommen.
(5) Erfolgt innerhalb von fünf Kalendertagen nach Fertigstellungsmitteilung keine Rückmeldung, tritt die Abnahmefiktion ein.


§ 8 Mängelrechte

(1) Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Entdeckung, in Textform anzuzeigen.
(2) Mängelmeldungen müssen nachvollziehbar beschrieben und durch geeignete Dokumentation belegt sein.
(3) Der Auftragnehmer ist zur Nacherfüllung berechtigt; hierzu ist eine angemessene Frist einzuräumen.
(4) Eigenmächtige Reparaturen schließen Gewährleistungsrechte aus.
(5) Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:

  • Setzungen oder baulichen Maßabweichungen

  • gebrauchsbedingten Abweichungen bei Alt- oder Gebrauchtmöbeln

  • optischen Abweichungen ohne Funktionsbeeinträchtigung

  • Schäden aufgrund mangelhaften Kundenmaterials

  • Planungs- oder Maßfehlern Dritter


§ 9 Haftung

(1) Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Eine Haftung besteht nicht für Schäden, die zurückzuführen sind auf:

  • bauliche oder konstruktive Gegebenheiten

  • Setzungen, Feuchtigkeit oder strukturelle Wandabweichungen

  • unvollständiges, fehlerhaftes oder ungeeignetes Kundenmaterial

  • unsachgemäße Einwirkung durch den Auftraggeber
    (3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, wirtschaftliche Folgeschäden oder Nutzungsausfälle ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


§ 10 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind unmittelbar nach Abnahme zur Zahlung fällig.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei erheblichen, nachgewiesenen Mängeln.
(3) Stornierungen bis 48 Stunden vor Termin sind kostenfrei.
(4) Bei Stornierungen zwischen 48 und 24 Stunden vor Termin fällt eine Vergütung von 50 % des voraussichtlichen Auftragswertes an.
(5) Bei Absage innerhalb von 24 Stunden sind sämtliche bis dahin entstandenen Kosten sowie der voraussichtliche Arbeitsaufwand zu ersetzen.
(6) Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen gemäß § 288 BGB.


§ 11 Widerrufsrecht

(1) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen steht dem Auftraggeber ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Maßgabe der §§ 312g, 355 BGB zu.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftraggeber ausdrücklich verlangt, dass der Auftragnehmer mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und der Auftrag vollständig erbracht wurde.
(3) Im Falle eines Widerrufs nach teilweiser Leistungserbringung schuldet der Auftraggeber Wertersatz entsprechend dem bereits ausgeführten Leistungsanteil gemäß § 357 Abs. 8 BGB.
(4) Die Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgt gesondert in Textform.


§ 12 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung, der Rechnungslegung, der Dokumentation von Leistungen sowie der gesetzlichen Nachweispflichten.
(3) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Subunternehmer, Fachbetriebe, Transportdienstleister) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(4) Der Auftraggeber hat jederzeit Anspruch auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Die vollständigen Datenschutzinformationen stellt der Auftragnehmer in einer gesonderten Datenschutzerklärung bereit.


§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.
(2) Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Wohnsitz des Auftraggebers, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen. Für Klagen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber gilt der allgemeine gesetzliche Gerichtsstand.
(5) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen. Änderungen werden dem Auftraggeber vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Geschäftskunden – iNOVARIO

Professionelle Vertragsgrundlage für Montage-, Logistik- und Projektleistungen im B2B-Sektor


Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen iNOVARIO und gewerblichen Auftraggebern im Sinne des § 14 BGB. Sie dienen der Etablierung klarer, konsistenter und rechtssicherer Rahmenbedingungen für alle erbrachten Leistungen, einschließlich Montage-, Demontage-, Transport-, Logistik- und projektbezogener Tätigkeiten. Die AGB gewährleisten eine verlässliche Struktur für komplexe Projektabläufe, eine sachgerechte Zuordnung von Verantwortlichkeiten sowie eine transparente Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien. Sie gelten für Einzelverträge ebenso wie für fortlaufende Geschäftsbeziehungen oder Rahmenvereinbarungen.


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB finden Anwendung auf sämtliche Verträge zwischen dem Auftragnehmer und gewerblichen Auftraggebern, unabhängig von Art, Umfang und Dauer der Zusammenarbeit.
(2) Abweichende Vertragsbedingungen gelten ausschließlich dann, wenn der Auftragnehmer diese ausdrücklich und schriftlich anerkennt. Weder Schweigen noch die Erbringung der Leistung stellen eine Zustimmung dar.
(3) Die AGB gelten auch für zukünftige Verträge, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
(4) Handelsbräuche und technische Standards finden ergänzend Anwendung, sofern sie nicht im Widerspruch zu diesen AGB stehen.


§ 2 Vertragsschluss und Rangfolge der Vertragsunterlagen

(1) Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder

  • Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung.
    (3) Bei Widersprüchen zwischen Dokumenten gilt folgende Rangfolge:

  1. individualvertragliche Absprachen,

  2. projektbezogene Leistungsbeschreibungen, technische Unterlagen, Zeichnungen,

  3. Service Level Agreements (SLA), sofern vereinbart,

  4. diese AGB.
    (4) Der Auftragnehmer kann zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer einsetzen. Diese gelten als Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB.


§ 3 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Projektbeschreibung oder Auftragsbestätigung.
(2) Nicht geschuldete Leistungen sind insbesondere:

  • Elektro- und Stromanschlüsse, Messungen oder Prüfleistungen,

  • Wasseranschlüsse, Sanitärarbeiten oder Abdichtungen (Silikon),

  • planerische Tätigkeiten, statische Beurteilungen oder Bauüberwachung,

  • Entsorgung, Reinigung oder Verpackungsleistungen, sofern nicht vereinbart,

  • Funktionsprüfungen elektronischer Systeme.
    (3) Die Koordination externer Fachbetriebe kann durch den Auftragnehmer übernommen werden, stellt jedoch keine eigene Werkleistung dar. Die Haftung für deren Tätigkeiten ist ausgeschlossen.
    (4) Zusatzleistungen, die aufgrund baulicher Gegebenheiten oder unvollständiger Materiallieferungen erforderlich werden, gelten als gesondert zu vergüten.
    (5) Der Auftragnehmer behält sich organisatorische und technische Anpassungen vor, sofern diese der ordnungsgemäßen Leistungserbringung dienen und für den Auftraggeber zumutbar sind.


§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat sämtliche für die Leistung relevanten Informationen, Unterlagen und technischen Daten vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Der Auftraggeber ist insbesondere verantwortlich für:

  • korrekte Maßangaben und Planunterlagen,

  • rechtzeitige und vollständige Bereitstellung aller Bauteile und Komponenten,

  • geeignete Zugangsmöglichkeiten, Transportwege und logistische Voraussetzungen,

  • die Sicherheit am Arbeitsort gemäß arbeits- und baurechtlichen Vorschriften,

  • technische und bauliche Voraussetzungen für Befestigungen oder Installationen.
    (3) Verzögerungen aufgrund unzureichender Mitwirkung gelten als Stillstandszeiten und werden entsprechend den vereinbarten Stundensätzen berechnet.
    (4) Zur Beweissicherung ist der Auftragnehmer berechtigt, Foto- und Videodokumentationen der Baustelle anzufertigen.
    (5) Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Person, die für Rückfragen und Freigaben während des Projekts erreichbar ist.


§ 5 Preise, Kostenvoranschläge und Abrechnung

(1) Kostenvoranschläge sind unverbindliche Kalkulationsgrundlagen und können aufgrund technischer oder baulicher Faktoren abweichen.
(2) Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach tatsächlichem Aufwand. Festpreise gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
(3) Mehrkosten entstehen insbesondere bei:

  • fehlerhaften Planungsangaben oder Maßabweichungen,

  • unvollständigen oder fehlerhaften Materiallieferungen des Auftraggebers,

  • baulichen Abweichungen gegenüber den Planunterlagen,

  • Zusatzbeauftragungen oder Änderung des Leistungsumfangs,

  • projektbezogenen unvorhersehbaren Umständen.
    (4) Stillstands- und Wartezeiten werden gemäß den geltenden Stundensätzen abgerechnet.
    (5) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
    (6) Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt verlangen.


§ 6 Projekt- und Terminorganisation

(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
(2) Der Auftragnehmer kann Termine verschieben, wenn Gründe vorliegen wie:

  • höhere Gewalt,

  • krankheitsbedingte Ausfälle,

  • Materialengpässe oder Lieferverzug,

  • fehlende Zugangsberechtigungen oder Projektfreigaben.
    (3) Verzögerungen aufgrund unzureichender Vorbereitung der Baustelle durch den Auftraggeber führen zu Kostenbelastungen.
    (4) Bei umfangreichen Projekten kann der Auftragnehmer eine strukturierte Projektplanung mit Meilensteinen und SLA-Elementen einsetzen.


§ 7 Abnahme

(1) Die Abnahme erfolgt durch ein schriftliches Abnahmeprotokoll.
(2) Wird eine Abnahme gefordert, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese unverzüglich durchzuführen.
(3) Erfolgt keine Abnahme binnen 7 Tagen nach Fertigstellung, gilt die Leistung als abgenommen.
(4) Die Nutzung der Leistung stellt eine konkludente Abnahme dar.
(5) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 3 Werktagen schriftlich zu rügen.


§ 8 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
(2) Der Auftragnehmer hat das Recht zur zweimaligen Nacherfüllung.
(3) Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:

  • baulichen Unebenheiten oder strukturellem Wandverzug,

  • gebrauchsbedingten Eigenschaften gebrauchter Möbel und Küchen,

  • unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Auftraggebers,

  • Planungs- oder Maßfehlern Dritter.
    (4) Für vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien wird keine Gewährleistung übernommen.


§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen.
(4) Für Leistungen externer Fachbetriebe wird nicht gehaftet.
(5) Die gesamtschuldnerische Haftung ist begrenzt auf den Netto-Auftragswert.


§ 10 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für fortlaufende oder umfangreiche Projekte angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie eine angemessene Mahnkostenpauschale zu berechnen.
(3) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(4) Ein Zurückbehaltungsrecht besteht ausschließlich hinsichtlich derselben Vertragsbeziehung und nur bei wesentlichen, nachgewiesenen Mängeln.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug laufende Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.


§ 11 Stornierungen und Rücktritt

(1) Stornierungen bedürfen der Schriftform; maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Auftragnehmer.
(2) Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende pauschale Entschädigungssätze:

  • bis 5 Werktage vor dem vereinbarten Ausführungstermin: 30 % des Auftragswertes,

  • bis 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin: 60 % des Auftragswertes,

  • weniger als 2 Werktage vor Termin oder am Ausführungstag: 100 % des Auftragswertes.
    (3) Zusätzlich zu den Stornogebühren sind sämtliche bis dahin entstandenen Kosten zu ersetzen, insbesondere Dispositions-, Logistik-, Material- und Subunternehmerkosten.
    (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    (5) Erfolgt die Kündigung durch den Auftragnehmer aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Grundes (z. B. Sicherheitsverstöße, unzureichende Mitwirkung), gelten die gleichen Entschädigungsregelungen.


§ 12 Eigentumsvorbehalt und Schutzrechte

(1) Alle gelieferten Waren, Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftragnehmer behält sämtliche urheberrechtlichen und geistigen Eigentumsrechte an Zeichnungen, Plänen, Konzepten, Dokumentationen, Arbeitsergebnissen und technischen Ausarbeitungen.
(3) Die Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung dieser Unterlagen über den Vertragszweck hinaus ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
(4) Für den Fall, dass Unterlagen unbefugt weitergegeben werden, behält sich der Auftragnehmer Schadensersatzansprüche vor.


§ 13 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlicher, technischer und organisatorischer Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit erlangt werden.
(2) Die Weitergabe solcher Informationen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig, sofern nicht gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht wirkt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.


§ 14 Datenschutz

(1) Alle personenbezogenen Daten werden gemäß der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere bei der Übermittlung von Mitarbeiter-, Kunden- oder projektbezogenen Daten.
(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in einer gesonderten Datenschutzerklärung über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung.
(4) Der Auftragnehmer darf projektbezogene Daten zur Dokumentation und Qualitätssicherung speichern.


§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, der Sitz des Auftragnehmers.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen so nahe wie möglich kommt.
(5) Die Parteien verpflichten sich, etwaige Streitigkeiten zunächst im Wege einer außergerichtlichen Einigung zu versuchen. Erst nach Scheitern der Einigungsbemühungen erfolgt der Rechtsweg.